Du hast einen Geschenkgutschein zum Geburtstag, zu Weihnachten oder zum Valentinstag bekommen und möchtest diesen jetzt einlösen. Super!
Hier steht, wie’s geht.
Hast du einen Gutschein für ein lokales Geschäft geschenkt bekommen, kannst du diesen auch nur dort einlösen. Aber: Falls der Laden auch einen Online-Shop hat, kannst du nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, diesen auch online zu verwenden, sofern du das möchtest.
Ist dein Gutschein für einen Onlineshop, kannst du auf dem Sofa sitzen bleiben. Eingelöst wird der Geschenkgutschein im Regelfall beim Check-out, also beim Bezahlen. Dort gibt es ein Feld, welches entsprechend bezeichnet ist, in das du den Gutscheincode eintragen musst.
Beachte die exakte Schreibweise! Hier findest du Tipps, falls der Gutscheincode nicht funktioniert.
Wenn der Code gültig ist (also nicht schon abgelaufen oder bereits verwendet), wird der Gegenwert mit dem Warenkorbwert verrechnet.
Hinweis: Berücksichtige beim Shoppen die Versandkosten! Wenn welche anfallen, werden diese natürlich ebenfalls vom Gutscheinwert abgezogen.
Wenn du den genauen Gegenwert deines Geschenkgutscheins getroffen hast, ist alles fein. Falls nicht, kann es zu folgenden Szenarien kommen. Hier gibt es nämlich verschiedene Modelle, die mehr oder weniger fair sind…
Sollte dein Einkauf den Gutscheinbetrag überschreiten, ist das im Regelfall kein Problem. Den Mehrbetrag zahlst du einfach selbst.
Bei vielen Shops ist es so, dass du den Restbetrag auch später noch einlösen kannst. Der Gutscheincode ist eindeutig und das System weiß, wieviel Geld vom Gutschein bereits ausgegeben bzw. eingelöst wurde. Beachte hierbei jedoch die Gültigkeit, damit der Restbetrag nicht verjährt.
Es gibt allerdings auch arschige Anbieter, bei denen der Rest verfällt! Schaue daher sicherheitshalber vor deiner Shopping-Tour in die AGB oder FAQ des Shops nach „Gutscheincode einlösen“ oder rufe in deren Callcenter an und frage nach.
Eine Auszahlung des Gegenwertes bzw. des Restwertes ist im Übrigen so gut wie nie möglich.